Ja, das ist so. Das Kind eines thailaendischen Elternteils erwirbt die thailaendische Staatsangehoerigkeit durch Geburt. Ob es sich um eine Inlands- oder um eine Auslandsgeburt handelt, spielt keine Rolle.
Gruss
Caveman
Ja, das ist so. Das Kind eines thailaendischen Elternteils erwirbt die thailaendische Staatsangehoerigkeit durch Geburt. Ob es sich um eine Inlands- oder um eine Auslandsgeburt handelt, spielt keine Rolle.
Bei 2 Monaten kann das knapp werden. Bei Einreise ohne Visa bekommt man 30 Tage Aufenthaltsbewilligung, das sind 29 Nächte. Bei der Verlängerung wird ebenfalls kleinlich gerechnet. Ich würde mal so rechnen, mit Verlängerung liegen nur 58 Nächte drin. Vielleicht sind es 59. Aber auf keinen Fall zwei volle Monate.
Wie kommst Du darauf?
Na ja, fuer mich klang dein Beitrag nach einer Empfehlung, es besser mit einem Touristenvisum zu machen, um sich damit Behoerdengaenge zu ersparen.
War auch eine Empfehlung.
Was jetzt, NUR Schweizer Pass - und auch thailändische Staatsangehörigkeit?
Sicher beide Staatsangehoerigkeiten, jedoch nur den Pass der Schweiz. Der thailaendische wurde anscheinend noch nicht beantragt.
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