Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

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thedi
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#11

Beitrag von thedi »

Fredfeuerstein hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2024, 13:05
Wer kann mich da zuverlässig beraten?
Zuverlässig kann ich auch nicht, da ich nun seit 10 Jahren nie mehr aus Thailand raus bin und somit das aktuelle Geschehen nicht mehr mitverfolgt habe. Aber trotzdem, vielleicht hilft Dir mein Wissen noch etwas.

45 Tage vor Ablauf verlängern bring Dir mit ‚married‘ nichts, da Du dann doch noch 30 Tage ‚consideration‘ abwarten müsstest.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung um nur 180 Tage statt ein Jahr ist mir nicht bekannt.

Somit bleibt:

Alte Aufenthaltsbewilligung sausen lassen. Ausreisen Mitte Feb. bis Mitte Mai 2025

Neue Einreisen Mitte Mai 2025, ohne Visum. Alles beginnt wieder neu. 30 Tage Stempel. Neue Aufenthaltsbewilligung als Visa Waiver Tourist 30 Tage.

Auf lokaler Immi Umwandlung in Non Immigrant O beantragen. Das sollte eigentlich in jeder Immi gehen, aber je nach Ort muss Du ev. zuerst ein Tourist Visa beantragen. Je nach Ort kann auch der Zeitpunkt unterschiedlich sein - mindestens 20 Tage alte Aufenthaltsbewilligung sollen z.B. an gewissen Orten verlangt werden. Natürlich müssen die finanziellen Bedingungen erfüllt sein.

So oder so, Du bekommst schliesslich ein neues Non Immigrant O Visa - ja in diesem Fall kann Dir eine lokale Immi in Thailand ein Visa erteilen - und damit 90 Tage neue Aufenthaltsbewilligung. Also je nach dem wie es läuft, bis im September oder Oktober/November.

Vor Ablauf dieser Aufenthaltsbewilligung musst Du wie gehabt eine Jahresverlängerung machen und das wird dann ‚für alle Zeiten’ Dein Verlängerungsdatum sein.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Fredfeuerstein
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#12

Beitrag von Fredfeuerstein »

Hallo lieber Thedi,

ja, stelle ich mir das ja vor: ausreisen ca. Mitte Februar und neu einreisen Mitte Mai 2025.

Nur glaube ich, dass ich damals, als ich von D nach TH kam, ein 30-, 60- oder 90-Tages Visum im Pass hatte. - Nein, kann ja eigentlich nicht sein, ein Visum ist ja keine Aufenthaltsberechtitung.

Egal, auf jeden Fall hatte bzw. habe ich Zweifel, ob ich als Deutscher einfach aus Vietnam nach Thailand einreisen kann, und dann den Prozess starten kann, der dann schließlich in einem Non-Immigrant O und jährlicher EOS endet.

Danke für deine Zeilen!
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chang58
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#13

Beitrag von chang58 »

Mache es dir doch nicht so schwer. Gehe zu deiner zuständigen Immi und erkundige dich dort. Dann weißt du es.

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Fredfeuerstein
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#14

Beitrag von Fredfeuerstein »

Das haben wir doch gestern gemacht, leider wusste die Frau keine Lösung.
Wir machen das vielleicht im Nov/Dez. nochmals. Aber vorher will ich halt schon wissen, wie und was.
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chang14
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#15

Beitrag von chang14 »

Ich bilde mir ein, mal irgendwo gelesen zu haben, dass eine Umwandlung von Visa exempt (also 30-Tage-Stempel) in ein non-immi-O (dass du ja für die 1year extension brauchst) nur in der Zentral-Immi in der Chaeng Wattana in BKK möglich ist.
Ohne Gewähr.
Du könntest natürlich in Zeiten der online-Visa auch über die Thai embassy des Staates deiner Staatsangehörigkeit direkt das non-immi-O beantragen. Als Flugticket halt eine on-hold-Buchung ab/bis DACH hochladen, darauf achten dass diese mind. 14 Tage hält. Gibt's online-Anbieter dafür, kostet ein paar Taler (so ab ca. 10-40 EUR). Damit (also dem Non-immi-o visum) dann am Susipumm einreisen, alles weitere (neu) bei Deiner Immi machen.
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thedi
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#16

Beitrag von thedi »

chang14 hat geschrieben:
Sa 27. Apr 2024, 18:38
Ohne Gewähr.
Du könntest natürlich in Zeiten der online-Visa auch über die Thai embassy des Staates deiner Staatsangehörigkeit direkt das non-immi-O beantragen. Als Flugticket halt eine on-hold-Buchung ab/bis DACH hochladen, darauf achten dass diese mind. 14 Tage hält. Gibt's online-Anbieter dafür, kostet ein paar Taler (so ab ca. 10-40 EUR). Damit (also dem Non-immi-o visum) dann am Susipumm einreisen, alles weitere (neu) bei Deiner Immi machen.
In der Schweiz wurden ca 50 Schweizer lebenslänglich auf die Thai black list gesetzt, weil sie einen Visa Antrag bei einem Konsulat in Österreich beantragten. Der Konsul ergänzte deren Antrag mit einer gefälschten Wohnsitzbestätigung in Ö, damit er den Antrag via Wien laufen lassen konnte, statt über Bern. Das flog auf und wurde von den Thais als Betrug eingestuft und mit blacklist für die Antragsteller quittiert.

Aus dieser Geschichte schliesse ich, dass man einen Visaantrag am besten ohne Tricks macht. Ob man in Hanoi heute als Deutscher einen Non Immigrant Visa Antrag machen kann, weiss ich nicht. Wenn es geht wäre das eine Lösung für Fredfeuerstein. Sein Verlängerungsdatum käme damit auf Mitte August. Wenn ihm die Botschaft in Hanoi kein Non Im Visa gibt, bleibt eben der Weg via Visa Waiver und Umwandlung in Non Im in Thailand. Das sollte auf jeden Fall machbar sein.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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chang14
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#17

Beitrag von chang14 »

Du hast mich falsch verstanden. Visum wird als Schweizer online in Bern beantragt, das geht dank Internet auch von Hanoi. Nur die Flugbuchung muss man faken, wobei das kein Fake ist, die Buchung existiert ja on hold. Und Voraussetzung ist eine Buchung und nicht das Ticket.
Musste diesmal auch tricksen, da Rom nicht bereit war, meinen Flug mit EVA ab/bis Wien zu akzeptieren. Für mich als Südtiroler ist nunmal Rom zuständig. Hab dann einen Flug ab/bis Milano on hold gebucht, pdf hochgeladen, 2 Tage später war das Visum im Postfach.
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thedi
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#18

Beitrag von thedi »

chang14 hat geschrieben:
So 28. Apr 2024, 02:49
… Visum wird als Schweizer online in Bern beantragt, das geht dank Internet auch von Hanoi. Nur die Flugbuchung muss man faken, wobei das kein Fake ist, die Buchung existiert ja on hold. Und Voraussetzung ist eine Buchung und nicht das Ticket.
Musste diesmal auch tricksen, da Rom nicht bereit war, meinen Flug mit EVA ab/bis Wien zu akzeptieren.
Dein Fall ist ähnlich aber nicht gleich wie bei Frankfeuerstein. Du hast Wohnsitz in Italien und korrekt den Antrag in Italien gestellt. Frankfeuerstein hat Wohnsitz aber nicht mehr in Deutschland. Das Problem der blacklistet Schweizer war dass ihrem Antrag (vom Konsul) eine falsche Wohnsitzbestätigung beigelegt wurde.

Als ich damals noch Visa in Zürich beantragte, mag ich mich erinnern, dass Nichtschweizer eine Aufenthaltsbewilligung XY-was für die Schweiz nachweisen mussten. Wie die Gepflogenheiten heute sind, weiss ich nicht. Aber dass die Thais 50 Schweizer mit regelmässigem Aufenthalt in TH, z.T. mit Familie, Haus und Auto hier, einfach lebenslänglich blacklisteten, würde mich vorsichtig machen. Sie verstehen da offensichtlich keinen Spass.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Fredfeuerstein
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#19

Beitrag von Fredfeuerstein »

thedi hat geschrieben:
So 28. Apr 2024, 03:29
Sie verstehen da offensichtlich keinen Spass.

Richtig, warum ist das für manche so schwer zu verstehen?

Ich habe nur einen Wohnsitz, und der ist in Thailand. Wenn ich den verliere, habe ich verkackt. Du hingegen (Chang 14) denkst dir "leckt mich doch" und gehst nach Südtirol. Kleiner Unterschied ;-)
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Michaleo
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Re: Wie verändere ich die jeweilige Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis?

#20

Beitrag von Michaleo »

thedi hat geschrieben:
So 28. Apr 2024, 03:29
Als ich damals noch Visa in Zürich beantragte, mag ich mich erinnern, dass Nichtschweizer eine Aufenthaltsbewilligung XY-was für die Schweiz nachweisen mussten. Wie die Gepflogenheiten heute sind, weiss ich nicht.
Ich muss auch die Niederlassungsbewilligung vorlegen.
Freundliche Grüsse L-)
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