In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

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Tube
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#21

Beitrag von Tube »

Bist Du Dir da sicher? Soviel ich weiß, gilt das für Kinder jeden Alters, Eltern, Geschwister und Lebenspartner (Verheiratet oder nicht). Da muss man nur den Vermieter informieren. Eine Zustimmung braucht man nur für WG´s und Untermieter, Freunden und so.

Gibt es da vielleicht Unterschiede ja nach Bundesland? Das mit den Lebenspartnern war zumindest mal so in Köln.

Liebe Grüße
Hans-Jürgen

Sanukshg
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#22

Beitrag von Sanukshg »

Tube hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 10:38
Bist Du Dir da sicher? Soviel ich weiß, gilt das für Kinder jeden Alters, Eltern, Geschwister und Lebenspartner (Verheiratet oder nicht). Da muss man nur den Vermieter informieren.
Liebe Grüße
Hans-Jürgen
Wie du schreibst den Vermieter informieren.Das gilt nicht für Lebenspartner wenn nicht verheiratet da braucht es eine Genehmigung.
Das hat auch nichts mit Bundesland zu tun ist im Mieterbund festgelegt,gilt sowohl für Mieter als auch Vermieter.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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Michaleo
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#23

Beitrag von Michaleo »

Sanukshg hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 11:30
Wie du schreibst den Vermieter informieren.
Genau.
In der Schweiz (Zitat Comparis.ch):
Grundsätzlich ist die Untermiete erlaubt und darf im Mietvertrag nicht generell ausgeschlossen werden.
Der Mieter muss aber den Vermieter vorab über die beabsichtigte Untervermietung informieren und ihm die Mietbedingungen offenlegen.
...das heisst, in der Regel, eine Kopie vom Untermietvertag geben.

Das bedingt aber, dass die Bekannte, zu der man im Krankheitsfall und hilflos ziehen will, doch eine verlässliche Person ist, die z.B. fähig und bereit ist, einen Untermietvertrag aus dem Netz herunterzuladen, auszufüllen und unterschreiben. Bei zwiespältigen Personen, und abgebrannte Rückkehrer aus Thailand haben nicht den besten Ruf auf den Aemtern, wird die Behörde den Untermietvertrag und den Originalmietvertrag verlangen. Nicht alle Untervermieter sind bereit, den Originalmietvertrrag auszrücken, so meine Erfahrung. Zudem herrscht bei den meisten Mietern Verwirrung, welche Kosten alle im Untermietvertrag aufgeführt werden können.
Freundliche Grüsse L-)
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Tube
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#24

Beitrag von Tube »

Es kann aber schon ein lebenswichtiger Unterschied sein, ob man den Vermieter nur fristgerecht informieren muss und den kranken Heimkehrer sofort anmelden kann, oder erst Tage oder Wochen die Genehmigung vom Vermieter abwarten muss.

Es kann sein, dass man für eine Freundin eine Genehmigung braucht, für meine Verlobte damals, brauchte ich sie nicht.

Aber wie ist das in der Schweiz?

Viele Grüße
Hans-Jürgen
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Michaleo
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#25

Beitrag von Michaleo »

Tube hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 11:52
Aber wie ist das in der Schweiz?
Eben, es braucht in der Schweiz keine Zustimmung des Vermieters, aber er muss informiert werden.

Bei einem institutionellen Vermieter würde ich daher ihm den Untermietvertrag mit den Eckdaten des Rückkehrers eingeschrieben schicken, das gilt dann auch als zugestellt, wenn der Brief nicht abgeholt wurde.
Freundliche Grüsse L-)

Sanukshg
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#26

Beitrag von Sanukshg »

Also das ist in Deutschland etwas anders mein Mieter kann nicht einfach Untermieter aufnehmen ohne dafür von mir in dem Fall meinem Verwalter um Genehmigung zu bitten und diese kann sehr wohl abgelehnt werden.Bei Familienangehörigen wird man da schon zustimmen es sei denn der Sproeßling ist schon vorher unangenehm aufgefallen.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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Tube
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#27

Beitrag von Tube »

In Deutschland brauch ein Heimkehrer in der Regel wohl doch immer eine Genehmigung des Vermieters, auch wenn sie erteilt werden muss. Man muss halt dann warten, was wertvolle Zeit kosten kann.

https://www.promietrecht.de/Mitbewohner ... -E1146.htm

Viele Grüße
Hans-Jürgen

Sanukshg
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#28

Beitrag von Sanukshg »

Tube hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 12:22
In Deutschland brauch ein Heimkehrer in der Regel wohl doch immer eine Genehmigung des Vermieters, auch wenn sie erteilt werden muss. Man muss halt dann warten, was wertvolle Zeit kosten kann.

https://www.promietrecht.de/Mitbewohner ... -E1146.htm

Viele Grüße
Hans-Jürgen
Hans Jürgen das dauert nicht lange man kommt ja auch nicht ohne Voranmeldung schon morgen,man hat ja glaube ich 14 Tage Zeit sich anzumelden bis dahin kann er oder sie ja als Gast dort wohnen das wiederum kann ein Vermieter nicht verweigern.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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Tube
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#29

Beitrag von Tube »

Ja, aber dann kann man sich ja nicht sofort anmelden, um wieder in die Krankenkasse zu kommen. :((

Viele Grüße
Hans-Jürgen

Sanukshg
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#30

Beitrag von Sanukshg »

Tube hat geschrieben:
Di 19. Mär 2019, 12:31
Ja, aber dann kann man sich ja nicht sofort anmelden, um wieder in die Krankenkasse zu kommen. :((

Viele Grüße
Hans-Jürgen
Sarkasmus
A Also als schwer Kranken nehmen sie dich eh nicht im Flieger mit.
B Also hast du Zeit zum anmelden wenn nicht :ymhug: ok auf dem Friedhof ist immer Platz nur leider teuer und der Acker gehört dir nicht ist nur gepachtet.
Kein Sarkasmus alles vorher klären und zwar noch im Heimatland.was spricht eigentlich dagegen in dem Fall Deutschland gemeldet zu bleiben ?
Die Schweizer haben es da besser die können sich in der Botschaft anmelden hoffe meine aussage stimmt noch.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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