Da hast du Recht.Caveman hat geschrieben: ↑Sa 18. Mai 2019, 04:03@Fredfeuerstein
Grundsaetzlich hast du natuerlich recht. Ich denke aber, dass man durchaus darauf hinweisen darf, dass in allen hierzu erfolgten Verlautbarungen bislang stets ausschliesslich und ausdruecklich von Inhabern eines Non Immigrant O-A Visums die Rede ist und nie auch von Inhabern anderer Visa, auch nicht von anderen Non Immigrant O Visa (ausser gelegentlichen Erwaehnungen dse Non Immigrant O-X Visums, bei dem die Krankenversicherungspflicht ja schon immer besteht).
Gruss
Caveman
Aber nur, wenn du davon ausgehst, dass die betreffenden THAI-Behoerden und
die THAI-MEDIEN selber auch diese UNTERSCHIEDE kennen.
Ich habe vor ein paar Jahren im "Provinz-Gericht" in RAYONG das "Erlebniss"
gehabt, dass die THAI-RICHTER und die THAI-Anwaelte die STEMPEL der
ROYAL-THAI-IMMIGRATION im Pass des angeklagten Schweizer eben NICHT
interpretieren konnten....