RENTE in Deutschland - Informationen

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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chang58
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#11

Beitrag von chang58 »

ernte hat geschrieben:
Di 26. Sep 2023, 22:01
Werner hat geschrieben:
Di 26. Sep 2023, 21:33

p.s. Wegfall der KV bei einem Langzeitauslandsaufenthalt. Bei der Rückkehr ist man wieder über die KV versichert,
Vorsicht Falle!!
Das gilt nicht wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. In diesem Fall sollte man eine Anwartschaftsprämie bei der KV zahlen um bei einer Rückkehr wieder krankenversichert zu sein.
Das brauchte ich nicht. Ich war in D abgemeldet.
Als ich nach 8 Jahren zurück nach D ging,wurde ich sofort in der alten KK wieder aufgenommen. Ich war bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
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ernte
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#12

Beitrag von ernte »

chang58 hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 08:29
ernte hat geschrieben:
Di 26. Sep 2023, 22:01
Werner hat geschrieben:
Di 26. Sep 2023, 21:33

p.s. Wegfall der KV bei einem Langzeitauslandsaufenthalt. Bei der Rückkehr ist man wieder über die KV versichert,
Vorsicht Falle!!
Das gilt nicht wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist. In diesem Fall sollte man eine Anwartschaftsprämie bei der KV zahlen um bei einer Rückkehr wieder krankenversichert zu sein.
Das brauchte ich nicht. Ich war in D abgemeldet.
Als ich nach 8 Jahren zurück nach D ging,wurde ich sofort in der alten KK wieder aufgenommen. Ich war bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Eine Rückfrage: Warst du bei der Krankenkasse gesetzlich versichert oder freiwillig versichert? Darin liegt der Unterschied.

Fredfeuerstein
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#13

Beitrag von Fredfeuerstein »

Wann ist man gesetzlich, und wann ist man freiwillig versichert?
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ernte
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#14

Beitrag von ernte »

Einfach ausgedrückt:
Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2023: 66.600 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (520 Euro monatlich) liegt.

Wer nicht Pflichtmitglied ist hat die Wahl ob er freiwillig in die GKV geht oder sich privat versichert.

GKV heisst Gesetzliche Krankenversicherung
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Michaleo
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#15

Beitrag von Michaleo »

ernte hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 13:08
über der Geringfügigkeitsgrenze (520 Euro monatlich)
Und was ist mit denen. die unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen?
Freundliche Grüsse L-)
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ernte
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#16

Beitrag von ernte »

Michaleo hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 13:46
ernte hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 13:08
über der Geringfügigkeitsgrenze (520 Euro monatlich)
Und was ist mit denen. die unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen?
Für stehen die anderen Möglichkeiten ausser der Pflichtversicherung zur Verfügung. Auch die Familienversicherung.
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chang58
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#17

Beitrag von chang58 »

ernte hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 14:11
Michaleo hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 13:46
ernte hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 13:08
über der Geringfügigkeitsgrenze (520 Euro monatlich)
Und was ist mit denen. die unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen?
Für stehen die anderen Möglichkeiten ausser der Pflichtversicherung zur Verfügung. Auch die Familienversicherung.
Das es den Unterschied gibt,wusste ich nicht. Das war 2012. Damals wurde das auch erzählt. Hab die Krankenkasse dann gefragt. Die meinten,daß wäre dummes Zeug. Das gäbe es bei der GKV nicht.
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Andia
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#18

Beitrag von Andia »

Familienversicherung ist wenn der Ehepartner weniger als ~500€/Monat verdient.
Meine Frau zB ist gratis bei meiner ges. KK dabei, ohne Mehrkosten für mich. ;;)

Pflichtversichert sind zB Arbeitslose/Minijobber, dort bezahlt das Arbeitsamt die Krankenversicherungsbeiträge an die KK.

Freiwillig Versicherte sind meist Gutverdiener die ihre Beiträge selbst in eine private oder gesetzliche KK bezahlen.
So war's glaub ich. #-o
Ich liebe Thailand. :-
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ernte
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#19

Beitrag von ernte »

Ich hatte es doch schon einmal geschrieben.
ernte hat geschrieben:
Mi 27. Sep 2023, 13:08
Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2023: 66.600 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (520 Euro monatlich) liegt.

Wer nicht Pflichtmitglied ist hat die Wahl ob er freiwillig in die GKV geht oder sich privat versichert. Da zählen auch alle Selbständige dazu.

GKV heisst Gesetzliche Krankenversicherung
Noch die Familienversicherung
Die Familienversicherung, auch beitragsfreie Mitversicherung genannt, erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflichtmitglieder und freiwilligen Mitglieder. Also auch die Kinder.

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Werner
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen

#20

Beitrag von Werner »

Hört sich interessant an.

Die Frage ist hier jedoch die Rente, und da ist man über die Rentenversicherung kranken- und pflegeversichert, der Beitrag wird aufgrund der Höhe der Rente berechnet und abgezogen. Ein Erreichen einer Rente über der Beitragsbemessungsgrenze von 66k ist kaum möglich, daher ist man wohl pflichtversichert.

Wenn man ins Ausland in dem die KV nicht leistet wie Thailand zieht wird diese deutsche KV nicht benötigt. Wie ist das Verfahren?
1. Diese kann man auszahlen lassen wenn man dies möchte und kündigt die mit einem Antrag ?
2. Die KV entfällt automatisch und der Beitrag wird automatisch ausgezahlt wenn man seinen Wohnsitz nach TH verlegt ?
3. Man bleibt auf Wunsche einfach in der KV wenn man diese nicht aktiv wegen Auslandsaufenthalt kündigt und ist immer versichert wenn man sich wieder in Deutschland befindet ?
4. Sobald man wieder nach Deutschland einreist ist man automatisch wieder KV versichert, der Beitrag wird dann einbehalten. Oder muss man sich hier erst anmelden was ohne Wohnsitz ja nicht möglich ist.
5. Um die KV hier zu behalten muss man einen Wohnsitz in Deutschland haben, egal wie klein.
. . .

Die Frage ist ob man mit der Einreise nach Deutschland über die RV krankenversichert ist oder nicht. Wenn man z. B. für eine Monat zurück kommt und in Deutschland Urlaub macht. Oder auch wenn man zurück nach Deutschland zieht. Ist man dann sofort mit Grenzübertritt versichert oder muss man erst einmal einen Antrag stellen und vielleicht warten bis die Bestätigung der Versicherung kommt????

Wenn man z. B. als deutscher Student nach Südafrika zieht und in Deutschland nicht mehr lebt ist man hier auch nicht mehr krankenversichert. Dafür hatte meine Tante extra eine KV bei dem ADAC für die Tochter abgeschlossen, wie auch wie man es für Gäste aus Thailand machen muss. Muss man das als Rentner für eine Übergangszeit auch machen? Ist das sinnvoll?

Also mal eine reale Situation: Man lebt als Rentner viele Jahre in Thailand und zahlt dort in eine KV, die deutsche KV lässt man sich auszahlen. Krebs ist teuer, hat man bei der Versicherung nicht mit versichert, das geht wohl. Oder man hat Vorerkrankungen am Herzen und das versichert die Thai KV dann nicht mit. Man erkrankt und möchte dies in Deutschland behandeln lassen. Man reist als Rentner zurück. Ist man dann wieder in der KV der Rentner versichert wenn man einreist oder sollte man bei Rewe nach einem Pappkarton fragen um sich zum sterben unter die Brücke zu legen?

W.
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