Eine Bekannte, seit 2006 offiziell nach Thai,- und Deutschem Recht mit einem Deutschen verheiratet, heiratete im Frühjahr 2014
mit viel Pomp und Gedönse Ihren Thailiebhaber, mit dem sie schon seit Jahren ein inniges Verhältnis pflegt...
Vorherige Scheidung...Fehlanzeige...
Der arme Teufel (der Deutsche), ist, nachdem ihm das Verhältnis bekannt wurde (Haus war bezahlt und Berufsausbildung zur Heilpraktikerin abgeschlossen)), seit 2012 nicht mehr nach Thailand geflogen und wollte sich scheiden lassen.
Die von einem deutschen Anwalt nach Thailand geschickten Papiere kamen mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück.
Nun ist er im Dezember jämmerlich in einem Pflegeheim an einem Schlaganfall verstorben...die Sache hat sich für ihn wohl erledigt.
Wunderlich ist für mich, dass in dieser relativ kleinen Stadt, eine Verwaltung (die auch die Ehe mit dem Deutschen vollzogen hat),
derart gegen ein Gesetzt verstoßen und eine neue Ehe, ohne Vorliegen irgendwelcher Scheidungs,- oder Sterbeurkunden, vollziehen kann.
Pikant an der Geschichte ist, das der Bürgermeister des Dorfes, der die damalige Trauung des Deutschen beurkundete, zum Zeitpunkt der
Trauung der Liebhaber der Braut war...(weiß ich von meiner Frau..
Die bestehende Ehe war ergo bis in die höchste Verwaltungsspitze bekannt
Gruß Wolfgang