Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Eine ziemlich spezielle Frage aber vielleicht weiss ja jemand was dazu: Ist es eigentlich erlaubt, in Deutschland freiverkaeufliche Luftpistolen (Muendungsenergie nicht ueber 7,5 Joule) plus die dazugehoerigen Diabolos genehmigungsfrei nach Thailand einzufuehren oder gelten diese Dinger in Thailand als genehmigungspflichtige Waffen?
Gruss
Caveman
Gruss
Caveman
Re: Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Die gesetzliche Regelung kenne ich nicht, aber Probleme am Flughafen BKK sind zu erwarten falls Dein Koffer gescannt wird. BKK hat Gepäckscanner im Einsatz, aber ich weiss nicht ob diese flächendeckend eingesetzt werden oder nicht.
Vor einigen Jahren habe ich einem Thai den alten Armee-Karabiner von meinem Vater geschenkt und da habe ich das ganze Procedere durchgemacht. Da ich den nicht einfach im Gepäck verstecken konnte und ich keinen Ärger wollte habe ich mich vorgängig informiert. In Thailand hat sich der Empfänger darum gekümmert und ich hatte nichts damit zu tun. Am Flughafen hat er mich in Begleitung von 2 Soldaten abgeholt und alles lief problemlos. Das grössere Problem hatte ich in Zürich. Lange war nicht klar ob und welche Bewilligung ich dazu brauche. Mit einem Schreiben des Botschafter, dass das Geschenk nicht für kriegerische Zwecke benützt würde und einem weiteren Schreiben der Flughafen Polizei ging ich dann ans Check-in.
Auf die Schilderung des Momentes wo ich das Flughafengelände betrat bis hin zum Checkin verzichte ich. Ich rechnete damit, dass mein ungewöhnliches Gepäck Verzögerungen bewirken könnte, nicht aber, dass diese fast 2 Stunden dauern würde, zeitweise kümmerten sich bis 6 Polizisten um mich. Die Stimmung war eigentlich immer locker und keiner fand dass ich etwas unerlaubtes mache, trotzdem hatte keiner den Mut mich einfach ziehen zu lassen bis dann derjenige der das Schreiben unterschrieben hatte aus den Ferien den diensthabenden erklärte, dass alles ok sei.
Für Sportwaffen gibt es offenbar eine Regelung, das Problem war offenbar, dass es eine alte Armeewaffe war.
Vor etwa einem Jahr sprach mich eine Dame der Flughafenpolizei lachend an und sagte "fliegen sie heute unbewaffnet...", sie sagte mir dann, dass sie noch lange über diesen Fall diskutiert hätten.....
LG
Andy
Vor einigen Jahren habe ich einem Thai den alten Armee-Karabiner von meinem Vater geschenkt und da habe ich das ganze Procedere durchgemacht. Da ich den nicht einfach im Gepäck verstecken konnte und ich keinen Ärger wollte habe ich mich vorgängig informiert. In Thailand hat sich der Empfänger darum gekümmert und ich hatte nichts damit zu tun. Am Flughafen hat er mich in Begleitung von 2 Soldaten abgeholt und alles lief problemlos. Das grössere Problem hatte ich in Zürich. Lange war nicht klar ob und welche Bewilligung ich dazu brauche. Mit einem Schreiben des Botschafter, dass das Geschenk nicht für kriegerische Zwecke benützt würde und einem weiteren Schreiben der Flughafen Polizei ging ich dann ans Check-in.
Auf die Schilderung des Momentes wo ich das Flughafengelände betrat bis hin zum Checkin verzichte ich. Ich rechnete damit, dass mein ungewöhnliches Gepäck Verzögerungen bewirken könnte, nicht aber, dass diese fast 2 Stunden dauern würde, zeitweise kümmerten sich bis 6 Polizisten um mich. Die Stimmung war eigentlich immer locker und keiner fand dass ich etwas unerlaubtes mache, trotzdem hatte keiner den Mut mich einfach ziehen zu lassen bis dann derjenige der das Schreiben unterschrieben hatte aus den Ferien den diensthabenden erklärte, dass alles ok sei.
Für Sportwaffen gibt es offenbar eine Regelung, das Problem war offenbar, dass es eine alte Armeewaffe war.
Vor etwa einem Jahr sprach mich eine Dame der Flughafenpolizei lachend an und sagte "fliegen sie heute unbewaffnet...", sie sagte mir dann, dass sie noch lange über diesen Fall diskutiert hätten.....
LG
Andy
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Re: Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Genau so ist es, auch Luftpistolen sind genehmigungspflichtig, d.h. du brauchst eine Waffenbesitzerlaubnis und noch einen Waffenschein um die Pistole mit dir rumtragen zu duerfen.Caveman hat geschrieben: .... oder gelten diese Dinger in Thailand als genehmigungspflichtige Waffen?
Gruss
Caveman
Mehr dazu: http://www.thailawforum.com/database1/t ... n-law.html
The application fee for a license for the possession and using of air rifles is 200 Bht per license/unit. The license for all other types of guns is 1,000 Baht per license. A license for carrying firearms (on your person) costs 1,000 Baht per license3.
Fische sind Freunde, kein Futter !.................. LG - CU - A+............... manaM
Re: Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Schusswaffen
Thailand hat die höchste Melderate für Schusswaffen-Todesfälle von zehn Ländern in Asien. Thailand hat ca. 50% mehr Schusswaffen-Todesfälle als die Philippinen, das zweite Land auf der Liste. Einer von 10 Menschen in Thailand besitzt eine Waffe (sechs Millionen registrierte Waffen) dazu kommen nach Einschätzung der Polizei noch 4 Millionen illegale Waffen.
Seit 1947 eine Schusswaffe zu besitzen ist in Thailand legal, eine Lizenz für den Selbstschutz die Sicherheit des Eigentums, Sport und Jagd. 7,48 Todesfälle pro 100.000 Einwohner im Jahr 2013, hatte das Land mehr als doppelt so viele Todesfälle durch Schießereien pro Kopf als die Vereinigten Staaten.
Die Thai Polizei sagt, ein Großteil der Fälle sind bewaffnete Raubüberfälle, Verbrechen aus Leidenschaft und organisierter Kriminalität. Schießen in Selbstverteidigung wird auch zu dieser Statistik dazu gezählt, ist aber kein Verbrechen in Thailand. "Das Gesetz besagt, dass, wenn ein Eindringling ein Haus betritt unter Waffen Bedrohung hat der Hauseigentümer das Recht auf den Eindringling zu schießen und wird vom Gesetz geschützt", sagte Natthapong Thuamkred von Jarrett Lloyd Legal Consultants.
Quelle: http://bit.ly/1SVkvM2
Thailand hat die höchste Melderate für Schusswaffen-Todesfälle von zehn Ländern in Asien. Thailand hat ca. 50% mehr Schusswaffen-Todesfälle als die Philippinen, das zweite Land auf der Liste. Einer von 10 Menschen in Thailand besitzt eine Waffe (sechs Millionen registrierte Waffen) dazu kommen nach Einschätzung der Polizei noch 4 Millionen illegale Waffen.
Seit 1947 eine Schusswaffe zu besitzen ist in Thailand legal, eine Lizenz für den Selbstschutz die Sicherheit des Eigentums, Sport und Jagd. 7,48 Todesfälle pro 100.000 Einwohner im Jahr 2013, hatte das Land mehr als doppelt so viele Todesfälle durch Schießereien pro Kopf als die Vereinigten Staaten.
Die Thai Polizei sagt, ein Großteil der Fälle sind bewaffnete Raubüberfälle, Verbrechen aus Leidenschaft und organisierter Kriminalität. Schießen in Selbstverteidigung wird auch zu dieser Statistik dazu gezählt, ist aber kein Verbrechen in Thailand. "Das Gesetz besagt, dass, wenn ein Eindringling ein Haus betritt unter Waffen Bedrohung hat der Hauseigentümer das Recht auf den Eindringling zu schießen und wird vom Gesetz geschützt", sagte Natthapong Thuamkred von Jarrett Lloyd Legal Consultants.
Quelle: http://bit.ly/1SVkvM2
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Re: Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Was machst Du Dir da Gedanken? Hier kaufen, und gut ist.
Luftgewehr / Pistole übers Facebook, zum Beispiel hier,KLICK
Gröberes Kaliber braucht halt wie überall eine Bewilligung, die aber einfach zu Erhalten ist, und dann ab nach BKK und eine kaufen in einem Laden Deiner Wahl... am besten am Morgen, dann reicht es noch für die Registrierung und dann liegt die 9mm geladen im Auto, offiziell!
Gruss Khun Hans
Luftgewehr / Pistole übers Facebook, zum Beispiel hier,KLICK
Gröberes Kaliber braucht halt wie überall eine Bewilligung, die aber einfach zu Erhalten ist, und dann ab nach BKK und eine kaufen in einem Laden Deiner Wahl... am besten am Morgen, dann reicht es noch für die Registrierung und dann liegt die 9mm geladen im Auto, offiziell!
Gruss Khun Hans
Nur wer viel gibt, bekommt auch viel.
Re: Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Uns hat mal die Polizei selbst eine Waffe verkaufen wollen. Inkl. Bewilligung. Das wollte ich jedoch nicht. Einführen nach Thailand würde ich nicht mal eine Wasserpistole ;)
Freundliche Grüsse
grunder
Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Re: Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Also am besten auf die Ehefrau registrieren lassen (möchte ich aber nicht) seit den Vorfällen in Udon mache ich mir Gedanken, es könnte sich über das ganze Land ausbreiten.
Gesetzliche Grundlage ist das Waffengesetz aus dem Jahre 1947. Bei der Durchsicht des Gesetzes ist aufgefallen, dass dieses sich durch eine Vielzahl von Ermessensbegriffen auszeichnet. Mit anderen Worten, wer berechtigt ist, Waffen zu besitzen und / oder zu benutzen, hängt von dem zuständigen Beamten auf dem Bezirksamt ab. Auch das thailändische Waffenrecht unterscheidet zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein. Letzterer berechtigt zum „Mit sich führen“ einer Waffe. Die grundlegenden Voraussetzungen für beide Anträge lauten folgendermassen: Der Antragsteller (AS) darf nicht vorbestraft sein (weder nach dem Strafgesetzbuch noch nach einem Sonderstraftatbestand des Waffengesetzes), er muss volljährig und voll geschäftsfähig sein, er muss über ein geregeltes Einkommen verfügen und einen guten Leumund nachweisen, er muss über einen festen Wohnsitz verfügen und schliesslich mindestens seit sechs Monaten in dem Hausregister seines Wohnsitzes registriert sein. Wenn sich der Antragsteller zudem zum „Mit-sich-führen“ einer Waffe (Waffenschein) qualifizieren möchte, so muss er glaubhaft Gründe hierfür angeben. Die in dem Waffengesetz aufgezählten Beispiele sind nicht abschliessend, so dass auch andere Gründe, welche das Gesetz nicht explizit nennt, denkbar für die Antragstellung sind. Als Beispiele nennt das Waffengesetz bspw. die Tatsache, dass man in einem abgelegenen Teil des Landes wohnt, über viel Eigentum verfügt, welches schützenswert ist oder mit den Waffen als Jäger seinen Lebensunterhalt verdient. Wie bereits ausgeführt, sind dies nur Beispielsfälle, und jeder hat wahrscheinlich einen anderen Grund für die Beantragung eines Waffenscheins. Zuständig ist das örtliche Bezirksamt. Dieses hält einen Vordruck bereit („Por 1“). In diesem muss man angeben, welche Waffe man beabsichtigt zu erwerben und in welchem Waffengeschäft man dies tun will. Gemeinsam mit Kopien der ID-Karte und dem Hausregister muss der Antrag eingereicht werden. Der Beamte entscheidet innerhalb von 30 Tagen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Bei einem positiven Bescheid erhält man die Genehmigung des Bezirksamts („Por 3“), mit welcher man die genehmigte Waffe kaufen kann. Die Waffe muss sodann auf dem Bezirksamt vorgelegt und registriert werden. Es sei noch angemerkt, dass ein Waffenschein nur für Waffen mit einem Kaliber zwischen 9 und 38 Millimeter ausgestellt wird. Das Waffengesetz enthält keine Ergänzungsvorschriften über den Waffenbesitz von Ausländern, wird aber von jedem Bezirksamt anders ausgelegt zB. Sprachkenntnisse werden verlangt, Gesundheitszeugniss
Gesetzliche Grundlage ist das Waffengesetz aus dem Jahre 1947. Bei der Durchsicht des Gesetzes ist aufgefallen, dass dieses sich durch eine Vielzahl von Ermessensbegriffen auszeichnet. Mit anderen Worten, wer berechtigt ist, Waffen zu besitzen und / oder zu benutzen, hängt von dem zuständigen Beamten auf dem Bezirksamt ab. Auch das thailändische Waffenrecht unterscheidet zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein. Letzterer berechtigt zum „Mit sich führen“ einer Waffe. Die grundlegenden Voraussetzungen für beide Anträge lauten folgendermassen: Der Antragsteller (AS) darf nicht vorbestraft sein (weder nach dem Strafgesetzbuch noch nach einem Sonderstraftatbestand des Waffengesetzes), er muss volljährig und voll geschäftsfähig sein, er muss über ein geregeltes Einkommen verfügen und einen guten Leumund nachweisen, er muss über einen festen Wohnsitz verfügen und schliesslich mindestens seit sechs Monaten in dem Hausregister seines Wohnsitzes registriert sein. Wenn sich der Antragsteller zudem zum „Mit-sich-führen“ einer Waffe (Waffenschein) qualifizieren möchte, so muss er glaubhaft Gründe hierfür angeben. Die in dem Waffengesetz aufgezählten Beispiele sind nicht abschliessend, so dass auch andere Gründe, welche das Gesetz nicht explizit nennt, denkbar für die Antragstellung sind. Als Beispiele nennt das Waffengesetz bspw. die Tatsache, dass man in einem abgelegenen Teil des Landes wohnt, über viel Eigentum verfügt, welches schützenswert ist oder mit den Waffen als Jäger seinen Lebensunterhalt verdient. Wie bereits ausgeführt, sind dies nur Beispielsfälle, und jeder hat wahrscheinlich einen anderen Grund für die Beantragung eines Waffenscheins. Zuständig ist das örtliche Bezirksamt. Dieses hält einen Vordruck bereit („Por 1“). In diesem muss man angeben, welche Waffe man beabsichtigt zu erwerben und in welchem Waffengeschäft man dies tun will. Gemeinsam mit Kopien der ID-Karte und dem Hausregister muss der Antrag eingereicht werden. Der Beamte entscheidet innerhalb von 30 Tagen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Bei einem positiven Bescheid erhält man die Genehmigung des Bezirksamts („Por 3“), mit welcher man die genehmigte Waffe kaufen kann. Die Waffe muss sodann auf dem Bezirksamt vorgelegt und registriert werden. Es sei noch angemerkt, dass ein Waffenschein nur für Waffen mit einem Kaliber zwischen 9 und 38 Millimeter ausgestellt wird. Das Waffengesetz enthält keine Ergänzungsvorschriften über den Waffenbesitz von Ausländern, wird aber von jedem Bezirksamt anders ausgelegt zB. Sprachkenntnisse werden verlangt, Gesundheitszeugniss
ถ้าคุณลงมือทำในสิ่งที่คุณสนใจ อยู่เสมออย่างน้อยจะมีคนคนหนึ่งที่พอใจ
„Wenn man immer tut, was einem gefällt, dann ist schon mal mindestens einer zufrieden.“
„Wenn man immer tut, was einem gefällt, dann ist schon mal mindestens einer zufrieden.“
Re: Einfuhr von Luftpistolen erlaubt?
Michaleo hat geschrieben:Gibt es eigentlich auch Schrot- Pistolen?
Da es wenige Gebiete gibt, bei denen der Mensch erfindungsreicher ist, habe ich mal gegooled.
Einmal gibt es 9 mm Schrotpatronen für Psitolen oder richtig große Kaliber 12/70 ( ich glaube 12 mm,70 mm Patronenlänge)
https://www.shoot-club.de/munition/erla ... ci/a-9644/
selbstgebaut "Made in Taiwan"
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=WGC1ajqSJGo[/youtube]
bevor ich es allerdings für notwendig halte, mit sowas auf die Straße zu gehen - ginge ich ins Kloster
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