Ja Tom, ich bekomme das Geld jeden Monat auf mein Konto überwiesen. Dazu noch 400-ungrad von der Pensionskasse. Zusammen 1350 CHF jeden Monat zwecks Studium der Tochter. Im Juli 2017 wird sie den Bachelor machen, dann wird sich zeigen, ob sie auch noch für ein Master Studium bezahlen würden. Ob ein Master-Studium immer noch als Erstausbildung gilt weiss ich nicht.tom hat geschrieben:Thedi, bist Du sicher mit den 900 Franken? Dies scheint mir extrem hoch zu sein und irgendwie sehe ich auch keinen Grund dafür. Ich bekam früher jeweils in etwa diesen Betrag für 3 Kinder...
Ich habe mir schon überlegt für das Masterstudium gar nichts mehr zu unternehmen - d.h. eine allfällige Unterstütztung einfach zu vergessen - denn langsam plagt mich ein schlechtes Gewissen. Auch wenn es 100%-ig legal ist, so entspricht es nicht meinem Empfinden für Gerechtigkeit und Anstand - vielmehr wie Sozialbetrug. Betrug nach Gesetz. Anderseits frage ich mich dann auch wieder: bin ich blöd? Wenn die das Geld so heraus werfen, warum soll ich dann als einziger ... usw usf. Man findet schon Ausflüchte um das Gewissen zu beruhigen.
Wenn man arbeitet, beträgt die Kinderzulage nur 260 CHF. Hat mal jemand gesagt, dass sich arbeiten lohnt?
Daher bin ich mit Tom einverstanden: es gibt tatsächlich keinen Grund für diese grossen Kinder-Zuschüsse an Rentner. Wenn schon, müssten Büetzer die arbeiten Kinderzulagen in vergleichbarer Höhe bekommen.
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Meiner unmassgeblichen Meinung nach sollte das Sozialsystem auf die Bedürfnisse von Schweizern ausgelegt sein, die ein Leben lang in der Schweiz arbeiteten und dort auch ihren Lebensabend verbringen wollen. Die AHV soll die Grundexistenz in der Schweiz absichern. Also Existenzminimum - nicht mehr. Wenn das in einem Fall nicht reicht, gibt es Ergänzungsleistungen, kantonale Beiträge an Krankenkasse, Stipendien und schlussendlich auch das Sozialamt. Das dann aber nur bei Bedarf - sprich Bedürfnis - nicht mit Giesskanne. Als Ergänzung gibt es Pensionskassen und Säule 3a. Damit kommt man vom Existenzminimum in Richtung in Anstand leben.
Wer sich - wie ich - ins Ausland absetzt begibt sich aus dem eigentlichen Schutzbereich dieses Sozialsystems. D.h. nicht, dass er nun leer ausgehen soll, aber beim Auslegen der Richtlinien des Sozialsystems müssen die Bedürfnisse dieser Leute nicht speziell berücksichtigt werden. Sie sollen einfach fair - wie jeder andere - das bekommen wofür sie eingezahlt haben mit ihren Beiträgen an AVH, Pensionskasse und 3a. Mit anderen Worten: wer nach Thailand auswandert soll sich finanziell selbst absichern. Hier gibt es weder staatlich unterstützte Krankenkassen noch Ergänzungsleistungen oder Sozialamt ... das einzige was man hier vom Staat erwarten könnte, wäre der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Und das weiss man, wenn man mit einem one way ticket ins Flugzeug steigt.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi