Seite 1 von 1

Testament in D zugunsten Thailänderin

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 10:10
von Westfale
Funktioniert es jemanden in TH von D aus zu beerben?
Hat jemand damit bereits Erfahrungen?

Habe mein Testament gemacht und beim örtlichen Amtsgericht mit Eintrag im Zentralregister hinterlegt. Als Alleinerbin ist jemand in TH begünstigt.

Meine Sorge: Wird die Abwicklung 'im Falle' klappen.
Die Erbin müsste von TH aus Kontakt zum Amtsgericht aufnehmen und zunächst eine Sterbeurkunde erhalten und ggf. einen Erbschein - ohne dort vor Ort zu erscheinen. Funktioniert das per Mail/Postweg?

Mit Vorlage der Sterbeurkunde (bei Bedarf) Erbschein sollten dann Vermögenswerte ausgezahlt werden.

Bei meiner Bank habe ich eine entsprechende Vollmacht (Vordruck der betreffenden Sparkasse) hinterlegt mit der es ohne Erbschein gehen sollte, wobei die rumnölen von wegen persönlichen Erscheinen.
Bei meinen Verlagen will ich ebenfalls nach Absprache entsprechende Vollmachten hinterlegen, um die Fortzahlung von Tantiemen und die Übertragung der Rechte zu sichern.

Re: Testament in D zugunsten Thailänderin

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 12:16
von yuaho
Ich tippe mal "Jemanden" wäre auch einem Fachmann, sagen wir Notar zu vage.
Der wollte auch wissen welches Verhältnis sowiso schon besteht.
Dementsprechend würde dein Wille aufgesetzt. Denke ohne etwas Hintergrundwissen,
etwa wer würde den ohne letzten Willen in Frage kommen, wäre auch ein Fachmann hilfslos.
Andere müsste man gegebenfalls ausschliessen.
Aber wiso überhaupt ? Deine letzten Fotos in FB wirken wieder sehr fit.

Re: Testament in D zugunsten Thailänderin

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 16:22
von Westfale
Hallo Yuaho ... 'Jemanden' dahinter verbirgt sich eine weibliche Person in Thailand, mit der ich weder verwandt noch verheiratet bin (was auch so bleiben soll).
In D gibt es keine Erben, die einen Pflichtanteil beanspruchen können. Von daher sollte das problemlos sein, dass sie Alleinerbin ist.

Mir geht es lediglich um die technische Abwicklung (nicht um Ansprüche überhaupt). Also ob sie möglichst ohne Großaufwand und Kosten an die Kohle kommt, wenn ich tot bin und das Geld nicht mehr brauche.

Re: Testament in D zugunsten Thailänderin

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 16:31
von Michaleo
Westfale hat geschrieben:
Mi 15. Sep 2021, 16:22
Also ob sie möglichst ohne Großaufwand und Kosten an die Kohle kommt, wenn ich tot bin und das Geld nicht mehr brauche.
Wenn der Notar in Deutschland, bei dem Du das Testament hinterlegt hast, über ihre Adresse und Eckdaten verfügt, was sollte da noch schief gehen?

Re: Testament in D zugunsten Thailänderin

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 16:41
von Westfale
Michaleo hat geschrieben:
Mi 15. Sep 2021, 16:31
Wenn der Notar in Deutschland, bei dem Du das Testament hinterlegt hast, über ihre Adresse und Eckdaten verfügt, was sollte da noch schief gehen?
Mag sein, dass das in CH anders ist, aber in D braucht man keinen Notar. Die Hinterlegung kann beim Amtsgericht+Zentralregister erfolgen. Hier stellt sich mir die Frage, wieweit so ein Gericht in der Lage ist nach TH zu korrespondieren. Es sollte möglichst ohne Notar/Rechtsanwalt vor Ort in D abgewickelt werden.