Testament in D zugunsten Thailänderin
Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 10:10
Funktioniert es jemanden in TH von D aus zu beerben?
Hat jemand damit bereits Erfahrungen?
Habe mein Testament gemacht und beim örtlichen Amtsgericht mit Eintrag im Zentralregister hinterlegt. Als Alleinerbin ist jemand in TH begünstigt.
Meine Sorge: Wird die Abwicklung 'im Falle' klappen.
Die Erbin müsste von TH aus Kontakt zum Amtsgericht aufnehmen und zunächst eine Sterbeurkunde erhalten und ggf. einen Erbschein - ohne dort vor Ort zu erscheinen. Funktioniert das per Mail/Postweg?
Mit Vorlage der Sterbeurkunde (bei Bedarf) Erbschein sollten dann Vermögenswerte ausgezahlt werden.
Bei meiner Bank habe ich eine entsprechende Vollmacht (Vordruck der betreffenden Sparkasse) hinterlegt mit der es ohne Erbschein gehen sollte, wobei die rumnölen von wegen persönlichen Erscheinen.
Bei meinen Verlagen will ich ebenfalls nach Absprache entsprechende Vollmachten hinterlegen, um die Fortzahlung von Tantiemen und die Übertragung der Rechte zu sichern.
Hat jemand damit bereits Erfahrungen?
Habe mein Testament gemacht und beim örtlichen Amtsgericht mit Eintrag im Zentralregister hinterlegt. Als Alleinerbin ist jemand in TH begünstigt.
Meine Sorge: Wird die Abwicklung 'im Falle' klappen.
Die Erbin müsste von TH aus Kontakt zum Amtsgericht aufnehmen und zunächst eine Sterbeurkunde erhalten und ggf. einen Erbschein - ohne dort vor Ort zu erscheinen. Funktioniert das per Mail/Postweg?
Mit Vorlage der Sterbeurkunde (bei Bedarf) Erbschein sollten dann Vermögenswerte ausgezahlt werden.
Bei meiner Bank habe ich eine entsprechende Vollmacht (Vordruck der betreffenden Sparkasse) hinterlegt mit der es ohne Erbschein gehen sollte, wobei die rumnölen von wegen persönlichen Erscheinen.
Bei meinen Verlagen will ich ebenfalls nach Absprache entsprechende Vollmachten hinterlegen, um die Fortzahlung von Tantiemen und die Übertragung der Rechte zu sichern.