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Scheidung

Verfasst: Do 16. Feb 2023, 21:06
von ChangLeo
Hallo Liebe Isaan-Thai Community

Ich habe eine Frage bezüglich der Auflösung, der eingetragenem Ehe in Thailand.
Ich komme leider nicht weiter und meine EX Frau interessiert es nicht besonders es selbst in die Hand zu nehmen...

Also;

Wir haben uns letztes Jahr in der Schweiz geschieden auf gemeinsames begehren.
Geheiratet haben wir damals in der Schweiz und meine Ex-Partnerin hat meinen Namen angenommen.


Jetzt bin ich ja eigentlich Geschieden hier in der Schweiz nur müsste meine EX jetzt in Thailand die Ehe annullieren lassen.

Das Scheidungsurteil "Erstinstanzliches Zivilgericht/ Einzelgericht/ Entdcheid" habe ich hier im Doppel.

Wie muss ich jetzt vorgehen?
Beglaubigen lassen , wenn ja wo?
Übersetzen in der Schweiz oder in Thailand?

Falls jemand weiss wie zu hadeln ist wäre ich supper dankbar für eine Antwort...

Eine gute, gesunde Zeit euch allen :x

Re: Scheidung

Verfasst: Fr 17. Feb 2023, 07:38
von tom
Willkommen bei uns im Forum. Vorab empfehle ich dir noch unseren Vorstellungsthread ;-)

viewtopic.php?f=6&t=659

Ich kenne mich nicht wirklich aus... aber ihr habt nach schweizerischem Recht in der Schweiz geheiratet und geschieden, lebtet in der Schweiz... muss überhaupt in Thailand noch etwas gemacht werden?

Gruss Tom

Re: Scheidung

Verfasst: Fr 17. Feb 2023, 08:29
von chili
Du brauchst nichts machen bist ja nach Schweizer recht geschieden!

Re: Scheidung

Verfasst: Fr 17. Feb 2023, 09:48
von Michaleo
ChangLeo hat geschrieben:
Do 16. Feb 2023, 21:06
...der eingetragenem Ehe in Thailand.
In der Schweiz also verheiratet und in Thailand eingetragen.
Das war meine Ehe auch, und die Scheidung wurde sehr unkompliziert im Ampö, wo wir angemeldet waren, vollzogen.
Siehe: "Scheidung im Isaan". Dein Vorgehen wird gleich sein, nur musst Du es nicht mehr in die Schweiz melden.

Re: Scheidung

Verfasst: Fr 17. Feb 2023, 09:53
von Dauwing
Rechtsberatung im Forum ist oft Mist,
weil

a) die Informationen oft zu dürftig sind,
b) viele sich einen Spass erlauben
c) sie oft die Steilvorlage für Falsch-Infos sind.

Eine Ehe an 2 Orten eingetragen, kann daraus eine th. Gerichtszuständigkeit entstehen ?

wielange hat man sich in TH aufgehalten,
reden wir von einer Kurz-Ehe,
gibt es in TH Condos Immobilien des Ehemannes,
gibt es einen th. Ehevertrag, der in Thailand bei Gericht hinterlegt wurde, usw.

Was sind die Rechtsfolgen, wenn die Ehe in TH nicht aufgelösst wird,
können daraus Versorgungsansprüche nach th. Recht entstehen ?

das internationale Familienrecht ist komplex,
Von „hinkenden Ehen“ spricht man, wenn Ehen von einem Recht als wirksam und von einem anderen als unwirksam angesehen werden. Dazu kann es kommen, wenn ein Staat von einer wirksamen Eheschließung oder Scheidung ausgeht, der andere diese aber nicht anerkennt.
https://www.juracademy.de/international ... recht.html

wird die schweizerische Scheidung nach dem th. Familienrecht anerkannt, oder nicht,
das ist eine der Kernfragen,

und ich würde mich hüten, hierzu etwas zu sagen, ohne auch nur annähernd den Fall zu kennen.

Michaelo schreibt richtig, wenn die Ehe auch in Thailand rechtswirksam und einvernehmlich vor dem zuständigen Amt aufgelösst wird,
dann ist man auf der sicheren Seite,

nur wenn die Ex nicht mit spielt,
ist die Kernfrage, ob dies der Auftakt für eine Abfindungszahlung sein soll.

Re: Scheidung

Verfasst: Fr 17. Feb 2023, 10:05
von Michaleo
Dauwing hat geschrieben:
Fr 17. Feb 2023, 09:53
Michaelo schreibt richtig, wenn die Ehe auch in Thailand rechtswirksam und einvernehmlich vor dem zuständigen Amt aufgelösst wird, dann ist man auf der sicheren Seite
Genau Dauwing, eigentlich bedeutet das ein zweites Mal zu scheiden, aber diesmal in TH auf dem Ampö und mit dem viel kleineren Aufwand.
Der ortsansässige Anwalt meiner Exfrau war nicht teuer und der Scheidungsvertrag, wie hier die Scheidungskonvention heisst, war ein Sechszeiler.

Das Haus war eh auf dem Land meiner Exfrau gebaut, also kein Thema, gehört zusammen mit dem Inhalt ihr, hingegen das Auto musste in einer separaten Zeile erwähnt werden, dass ich darauf verzichte. ;-)