Warum müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben
Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 16:28
Immer wieder gibt es viel Fragen und Probleme zum Rentenbezug im Ausland und der Besteuerung durch das deutsche Finanzamt.
Grundsätzlich gilt, wer im Ausland wohnt und in Deutschland Einkünfte hat unterliegt der Steuerpflicht.
Bei Mieteinnahmen ist dafür immer das Finanzamt zuständig, indessen Zuständigkeitsbereich das Mietobjekt liegt. Bei mehreren Objekten, das Finanzamt indessen Zuständigkeit der grösste Gewinn erzielt wird "gewonnen"
In diesen Fällen wird wohl ein Steuerberater die Erklärung anfertigen.
Werden nur Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung/
aus der landwirtschaftlichen Alterskasse
aus inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen
aus einem Basisrentenprodukt (Rüruprente)
und/oder
Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, soweit die Leistungen auf Beiträgen beruhen, in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden
und/oder
Leistungen aus betrieblichen Altersversorgungen (Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen) sowie Leistungen aus privaten Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG (Riesterverträge)
bezogen, dann ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Die Homepage- http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/- gibt dazu eine Menge Informationen.
Bekommt man betriebliche Leistungen wie zB. eine Betriebsrente für die man selbst keine Beitrage bezahlt hat, ist in der Regel das Finanzamt der Betriebstätte des Arbeitgebers zuständig. Hier bekommt man aber über Neubrandenburg schnell eine Auskunft, bzw. die leiten die Unterlagen dann entsprechend weiter und man wird schriftlich darüber informiert. Spätestens mit dem ersten Steuerbescheid weiss man dann, wohin die Unterlagen beim nächsten mal zu schicken sind.
Ich hoffe, das sich hier auch jemand mal seine Erfahrungen bei der Abgabe der Steuererklärung schildert und weitere Fragen gestellt werden.
Grundsätzlich gilt, wer im Ausland wohnt und in Deutschland Einkünfte hat unterliegt der Steuerpflicht.
Bei Mieteinnahmen ist dafür immer das Finanzamt zuständig, indessen Zuständigkeitsbereich das Mietobjekt liegt. Bei mehreren Objekten, das Finanzamt indessen Zuständigkeit der grösste Gewinn erzielt wird "gewonnen"
In diesen Fällen wird wohl ein Steuerberater die Erklärung anfertigen.
Werden nur Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung/
aus der landwirtschaftlichen Alterskasse
aus inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen
aus einem Basisrentenprodukt (Rüruprente)
und/oder
Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, soweit die Leistungen auf Beiträgen beruhen, in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden
und/oder
Leistungen aus betrieblichen Altersversorgungen (Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen) sowie Leistungen aus privaten Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG (Riesterverträge)
bezogen, dann ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Die Homepage- http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/- gibt dazu eine Menge Informationen.
Bekommt man betriebliche Leistungen wie zB. eine Betriebsrente für die man selbst keine Beitrage bezahlt hat, ist in der Regel das Finanzamt der Betriebstätte des Arbeitgebers zuständig. Hier bekommt man aber über Neubrandenburg schnell eine Auskunft, bzw. die leiten die Unterlagen dann entsprechend weiter und man wird schriftlich darüber informiert. Spätestens mit dem ersten Steuerbescheid weiss man dann, wohin die Unterlagen beim nächsten mal zu schicken sind.
Ich hoffe, das sich hier auch jemand mal seine Erfahrungen bei der Abgabe der Steuererklärung schildert und weitere Fragen gestellt werden.