Altersvorsorge, Dritte Säule (3a) Auszahlung noch in der Schweiz oder nach Abreise?
Wie funktioniert ein 3a Vorsorgekonto?
Bei der Dritten Säule handelt es sich um ein Programm mit dem individuell etwas Geld angespart werden kann, das dann im Alter zur Ergänzung der anderen beiden Säulen dienen soll (AHV und Pensionskassen). Man kann jährlich einen Betrag (Obergrenze ca 6500 CHF für Leute mit Pensionskasse) in ein spezielles sog. 3a Vorsorgekonto einzahlen. Dort gibt es einen Vorzugszins und vor allem: der einbezahlte Betrag kann bei der Steuererklärung beim Einkommen abgezogen werden. Man versteuert das Geld also
vorläufig noch nicht.
Versteuert wird es erst, wenn das Konto aufgelöst und damit das angesparte Geld ausbezahlt wird. Ein Konto kann nur als ganzes aufgelöst werden. Teilbezüge sind nicht erlaubt. Dies ist auch nicht jederzeit möglich, sondern nur wenn man sich entweder ins Ausland abmeldet (auswandert) oder nachdem man das Alter von 60 Jahren (59 für Frauen) erreichte. Wenn man nach dem 65-Geburtstag nicht mehr weiter arbeitet (AHV Beiträge bezahlt), muss das Konto aufgelöst werden, spätestens mit 70.
Der Zeitpunkt, an dem das Konto aufgelöst wird bestimmt, wo und zu welchen Bedingungen das Geld nun versteuert werden muss. Und zwar ist der Wohnsitz entscheidend.
Die Bank, welche das 3a Konto verwaltet, verlangt bei der Auflösung eine Wohnsitzbestätigung einer Schweizer Gemeinde. Wenn die nicht vorgelegt werden kann, wird eine Quellensteuer abgezogen. Diese Quellensteuer kann zurück gefordert werden, wenn man nachweisen kann, dass dieses Geld am Wohnort als Einkommen
versteuert wurde.
Versteuern in der Schweiz
Wenn man zum Zeitpunkt der Auflösung des 3a Vorsorgekonto in der Schweiz angemeldet ist, wird das Geld zu einem speziellen Vorzugssatz besteuert. Der kann von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. 2012 war das in Meilen, Kanton Zürich, 6% pauschal auf das ganze Geld. Das ist deutlich weniger als die Quellensteuern wären, wenn man sich schon abgemeldet hätte. Es ist auch deutlich weniger als man zur Zeit der Spareinlage für dieses Geld an Steuern bezahlt hätte. Mit anderen Worten: es ist ein vorteilhaftes Angebot.
Es ist auch fair, denn das Geld hat man zwar verdient, aber noch nie als Einkommen versteuert. Das kommt eben erst jetzt - zu einem vorteilhaften Steuersatz.
Wer das noch etwas mehr ausreizen möchte, der kann sich für den Zeitpunkt der Kontoauflösung in eine steuergünstige Gemeinde um melden.
Versteuern nach der Abmeldung in der Schweiz - neuer Wohnsitz Thailand
Ohne Wohnsitzbestätigung einer Schweizer Gemeinde, wird von der Bank eine Quellensteuer abgezogen. Den Steuersatz weiss ich nicht mehr - ich erinnere mich nur noch, dass er deutlich höher als der von der Gemeinde angebotene Sondersteuersatz war.
Diese Quellensteuer kann man zurück fordern, wenn man nachweisen kann, dass das Geld am Wohnort (in Thailand) versteuert wurde. Bis vor ein paar Jahren, reichte auch hier, dass man nachweisen konnte, dass das Geld dort deklariert wurde. Nun hat das aber geändert: man muss zeigen, dass man dafür Steuern bezahlte.
Das ist im Falle von Thailand problematisch. Die Steuersätze wären hier mit der Progession viel zu hoch. Einen Vorzugssteuersatz gibt es hier natürlich nicht. Richtig versteuern käme in Thailand viel teurer als in der Schweiz.
Der Steuersatz Null von Thailand funktioniert offensichtlich nicht mehr. Die Schweizer Behörden behandeln das zwar von Kanton zu Kanton etwas verschieden, aber auch Steuerbeamte koordinieren sich über Kantonsgrenzen hinaus und nicht vergessen - es gibt dort keine schlafenden Hunde: Steuerbeamte sind Profis, die auch alle Tricks kennen.
Vor ein paar Jahren haben im Internet verschiedene Rechtsberater damit geworben, dass sie bei der Rückforderung von Quellensteuern auf 3a Vorsorgekonto Auszahlungen behilflich seien. Zum Teil ganz günstig, zum Teil weniger günstig. Aber so oder so: diese Werbung sucht man heute vergebens.
Quintessenz
Wer den Weg des geringsten Widerstandes vorzieht, versteuert die 3a Gelder noch in der Schweiz, bevor er sich abmeldet. Damit das problemlos über die Bühne geht, ist es wichtig, die folgende Reihenfolge einzuhalten:
- Wohnsitzbestätigung bei der Wohngemeide holen
- Damit zur Bank, und 3a Vorsorgekonto auflösen
- Erst wenn das durch ist, das Geld auf einem anderen Konto angekommen ist, sich bei der Gemeinde ins Ausland abmelden
Wer gerne etwas gambelt, und eine allfällige Niederlage auch mit einem Lächeln wegstecken kann, für den gibt es immer noch den Weg: zuerst abmelden, dann 3a Vorsorgekonto auflösen.
-- wird fortgesetzt --